Im Auftrag des Bürgermeisters Talabor lässt die Kammandantin der Wache an den Stadttoren in Stein gemeißelte Gesetzestafeln aufstellen:
Gesetze von Nova:
§1 Der oberste Gesetztes Vertreter ist der ehrenwerte Bürgermeister Talabor, ihm unterstehen sämtliche Ämter, Vereine und Institutionen.
§2 Die offiziellen Ämter sind Handwerksgildemeister, Schatzmeister, Vertreter des Klerus, Richter, Kommandant der Wache und meister der arkanen Magier.
§3 Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch Gesetz, das Art und Ausmaß regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
§4 Die Garde ist die exekutive Gewalt des Staates. Ihr obliegt der Schutz der Bürger, und des Staatseigentums.
§4a Der Bürger und der Gast haben den Anweisungen der Garde und der Gesetze uneingeschränkt und unverzüglich zu folgen.
§5 Das Wirken von Gewalt jeder Art gegen Bürger der Stadt Nova ist bei Strafe verboten.
§ 5a Das Wirken von Gewalt dagegen oder die Entwendung von Besitz des Landes oder der Bürger ist verboten.
§5b Das offene Tragen von Waffen ist innerhalb der Städte und bewohnten Gebiets ausschließlich der Garde gestattet. Wer sich dieser Regel widersetzt wird sofort als Bedrohung der Sicherheit der Städte angesehen und derart bestraft.
§6 Magie und Hexerei ist in Nova verboten.
§6a Wer Magie in einer Stadt oder bewohntem Gebiet anwendet wird bestraf. Schwere Fälle der Hexerei werden mit dem Tod durch den Scheiterhaufen bestraft.
§6b Mit einem erworbenen Siegel des Mirrotas darf Magie angewendet werden, dies kann beim Bürgermeister angesucht werden.
§7 Mirrotas ist der Schutzpatron, ihm ist Ehre und Respekt zu erweisen.
§7a Nekromantie ist strengstens verboten, jegliche Anwendung wird mit dem Tode bestraft.
§7b Das anbeten von feindlichen, menschenverachtenden oder bösartigen Göttern ist verboten und wird als Ketzerei geahndet.
§7c Auch das Befürworten, Preisen und Grüßen von feindlichen, menschenverachtenden oder bösartigen Göttern und das Tragen derer Symbole und Standarte ist verboten und zählt als Ketzerei.
§8 Das Halten von Wildtieren innerhalb der Städte ist verboten. Jeder Bürger hat selbst mit Sorge zu tragen das die Stadt frei von Wild und jeglichem anderem menschenfremden Gezücht ist. Die Garde ist bemächtig Tiere ohne Anfrage oder Vorwarnung zu töten.
§8a Als Haustiere zählen Hunde ohne Wolfsähnlichkeit, Katzen bis zu einer Schulterhöhe von 20cm und Vögel die keine Raubvögel sind. Andere Haustiere haben im Palast angemeldet zu werden. Pferde, Rindvieh, Schweine und andere in der Landwirtschaft eingesetzte Tiere zählen nicht als Haustiere sondern als Nutztiere. Alle anderen Tiere zählen als Wildtiere. §8bDas halten von Haustieren ist überall im Land erlaubt. Innerhalb der Städte haben Haustiere jeder Art jederzeit an der Leine oder an anderen Zähmungshilfen gehalten zu werden.
§8c Auf offiziellen Handelswegen in Nova können Haustiere und Nutztiere frei gehalten werden. Bei Aufforderung der Garde kann dieser Zustand temporär geändert werden. Wildtiere, sofern sie als persönliches Eigentum oder Begleiter angesehen werden, haben stets an der Leine und mit Maulkorb geführt zu werden. Andernfalls ist die Garde bemächtig jene Tiere ohne Anfrage oder Vorwarnung zu töten.
§8d In Nova ist das halten und mitführen von Nutztieren allgemein erlaubt. Der Besitzer des Tieres trägt die volle und unbegrenzte Verantwortung für alle Handlungen und Schäden durch die Tiere. Es ist weiterhin verboten innerhalb der Stadtmauern zu reiten.
§9 Die diplomatischen Beziehungen Novas in alle Himmelsrichtungen und in jeder Art und Weise sind von jedem Bürger Nova zu respektieren und zu fördern.
§9a Wer den diplomatischen Beziehungen Novas schadet, oder wer im Namen Novas anderen Völkern ohne den Willen des Bürgermeisters Kund und Tat antut wird als Verräter des Reiches angesehen.
§9b Verräter Novas werden mit dem Tode bestraft.
§10 Der Handel mit verbotenen Gütern die als solche ausgewiesen sind, ist bei Strafe verboten.
§10a Der Handel mit und der Besitz von verbotenen Gütern, die als solche ausgewiesen sind ist bei Strafe verboten.
§10b Die Garde hat das Recht jegliche zum Handel oder Besitz verbotenen Güter unverzüglich und ohne Einwilligung konfizieren
§11 Wer sich dem Gesetzen widersetzt kann mit Strafen bis zum Tod bestraft werden.